Politische Informationen

Die Staatsoberhäupter: die Co-Prinzen

In Artikel 43 der andorranischen Verfassung ist festgelegt, dass die Co-Prinzen gemeinsam ein ungeteiltes Staatsoberhaupt und die höchsten Stellvertreter des Landes sind. Diese Funktion wird vom Bischof von Urgell, derzeit Jian Enric Vives Sicilia und dem Präsidenten der französischen Republik, derzeit Nicolas Sarkozy ausgeübt. Das Besondere am andorranischen System ist, dass es zwei Staatsoberhäupter gibt, eine Eigenheit, die auf die ‚Pariatges' zurückzuführen ist und aus der einzigartigen historischen Entwicklung Andorras hervorgeht.

Die Co-Prinzen fungieren bei der öffentlichen Machtausübung als Schiedsrichter und Schlichter und üben ihre Funktion mittels Gegenzeichnung durch den Regierungsvorsitzenden oder Síndic, den Parlamentsvorsitzenden, aus.

Sie rufen u. a. die allgemeinen Wahlen aus, ernennen die diplomatischen Vertreter, erlassen Gesetze und setzen diese in Kraft. Sie erteilen die Genehmigung des Staates für internationale Verträge gemäß den in der Verfassung festgelegten Bestimmungen.

Der Allgemeine Rat

Dem Allgemeinen Rat (der Exekutive) ging der ‚Consell de la Terra’ voraus, der im Jahr 1419 gegründet wurde, und in dem alle Vertreter der Kommunen zweimal im Jahr tagten. Der Allgemeine Rat vertritt das andorranische Volk, übt die gesetzgebende Macht aus, bewilligt den Staatshaushalt und sorgt für die Ausführung und Kontrolle der politischen Maßnahmen der Regierung.

Die Ratsmitglieder werden durch allgemeine, freie, gleichberechtigte, direkte und geheime Wahlen für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Der Allgemeine Rat besteht aus allgemeinen Ratsmitgliedern, zwischen 28 und 42 an der Zahl, von denen die Hälfte in den regionalen Wahldistrikten (sieben Kommunen) und die andere Hälfte auf nationaler Ebene gewählt wird.

Die Sindicatura ist das Verwaltungsorgan des Allgemeinen Rats. Der Síndic und Sub-Síndic dürfen ihre Funktion nur während zwei aufeinander folgender Mandate ausüben. Der Allgemeine Rat tagt in herkömmlichen, ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen und arbeitet in Plenarsitzung und Kommissionen. Die Bewilligungen müssen zumindest von der Hälfte der Ratsmitglieder des Allgemeinen Rates genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten. Sowohl der Allgemeine Rat als auch die Regierung können eine gesetzgebende Initiative ergreifen. Drei Comuns (lokale Behörden) gemeinsam oder ein Zehntel der nationalen Wahlliste können beim Allgemeinen Rat Gesetzesvorschläge einreichen.

Sobald der Allgemeine Rat ein Gesetz verabschiedet hat, wird es den Co-Prinzen durch den allgemeinen Síndic vorgelegt, sodass sie es innerhalb von acht bis vierzehn Tagen bekräftigen, erlassen und im Butlleti Oficial del Principat d'Andorra veröffentlichen können.

Die Regierung

Die Regierung leitet die nationale und internationale Politik Andorras. Sie verwaltet den Staat und übt die Legislative aus. Die andorranische Regierung setzt sich aus dem Regierungsvorsitzenden und den Ministern zusammen. Die Regierung erarbeitet jedes Jahr den allgemeinen Haushaltsplan und legt ihn dem Allgemeinen Rat vor.

Die Comuns

Andorra ist verwaltungstechnisch in sieben Kommunen aufgeteilt: Canillo, Encamp, Ordino, La Massana, Andorra la Vella, Sant Julià de Lòria und Escaldes-Engordany. Die Comuns sind die Körperschaften, die die Kommunen vertreten und verwalten, die kommunalen Haushalte genehmigen und vollstrecken, die öffentliche Politik bestimmen und ausführen und alle Güter im gemeinschaftlichen Besitz verwalten. Sie verfügen über eigene Mittel und erhalten Gelder, die aus dem allgemeinen Staatshaushalt stammen, damit ihre finanzielle Autonomie gewährleistet ist.